Verständigung des Jugendwohlfahrtsträgers
Der Jugendwohlfahrtsträger – eingerichtet bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) oder beim zuständigen Magistrat (in Wien das Amt für Jugend und Familie bei der MA 11) – sichert die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Kinder oder Jugendlichen.
Der Jugendwohlfahrtsträger benötigt genaue Informationen, weil er kein behördliches Ermittlungsverfahren durchführen kann. Es werden u.a. psychologische Hilfen und die Betreuung minderjähriger Opfer von Gewalt in Krisenzentren angeboten, aber auch weitere Schritte zum Schutz des Opfers, allenfalls durch Anträge an das Pflegschaftsgericht oder Strafanzeige, gesetzt.
HINWEIS
Der Jugendwohlfahrtsträger ist jedoch nicht in jedem Fall zur Strafanzeige verpflichtet!
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Justiz