Förderung von privaten Zufahrten

Definition: Private Zufahrten sind alle jene Zufahren, welche nicht über öffentliches Gut führen. Bei der Förderung soll unterschieden werden, ob der Antragsteller einen Anliegerbeitrag (Verkehrsflächenbeitrag) an die Gemeinde geleistet hat oder nicht.

 

a) bei Entrichtung eines Anlieger-(Verkehrsflächen)beitrages:

Berechnung der Förderung:

Länge vom öffentlichen Gut bis kürzeste Verbindung zum Gebäude = Förderlänge x 3m Breite x EUR 5,--maximal jedoch EUR 1.000,--

 

b) ohne Entrichtung eines Anlieger-(Verkehrsflächen)beitrages:

Berechnung der Förderung:

Länge vom öffentlichen Gut bis kürzeste Verbindung zum Gebäude = Förderlänge x 3m Breite x EUR 2,50 maximal jedoch EUR 400,--

Zuständig