Besamungsbeihilfe oder Freiflächenförderung

€ 15,- pro GVE Liste aus der Rinderdatenbank (zu finden auf eAMA-Seite)

€ 10,- pro Besamungsschein (Besamungsstäbchen sind als Nachweis aufzubewahren)

Die Antragsfrist endet jeweils am 30. 11. eines Jahres; Anträge, die nach der Frist einlangen, können nicht mehr berücksichtigt werden

Zuständig